Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Abmelden bei der Einwohnermeldestelle (Wohnsitz abmelden)

Das Einwohnermeldeamt arbeitet nur mit vorheriger Terminvereinbarung per Terminbuchungssystem oder per Telefon unter: 033763-99810.

Abmeldung ins Ausland

Sie geben eine Wohnung in Deutschland auf, weil Sie ins Ausland verziehen. Sie müssen sich bei der Meldebehörde in Bestensee nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden oder bei der Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass Sie in eine andere Wohnung im Inland einziehen. Beim Wegzug in das Ausland gilt, dass Sie aus dieser Wohnung ausziehen und dort zukünftig nicht mehr wohnen werden - befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken bedingen keine Abmeldung. Die Abmeldung kann im Zeitraum von 7 Tagen vor, muss aber 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Hinweis: Wenn Sie jedoch innerhalb Deutschlands nur umziehen wollen, brauchen Sie sich lediglich bei der Meldebehörde in der neuen Wohnung anmelden. Die Abmeldung einer Wohnung kann auch schriftlich erfolgen, dann allerdings muss eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigelegt werden. Bei schriftlicher Abmeldung benutzen Sie hierfür bitte unser Abmeldeformular.

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